Allgemeine Geschäftsbedingungen Hunde-Leben Winter Hundebetreuung

1. Allgemein-Vertragsabschluss

1.1 Die AGB von Hunde-Leben Winter regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierhalter (nachfolgend Auftraggeber genannt) und Hunde-Leben Winter (nachfolgend Tierbetreuer genannt) betreffend allen zu betreuenden Tieren: Hund, Katze, Kaninchen usw. einzelne oder mehrere (nachfolgend Tier genannt).

1.2 Vor einem Vertragsabschluss wird immer ein Kennenlerntermin mit Tier und Auftraggeber sowie ein Probetag durchgeführt. Je nach Auftrag findet dieser beim Auftraggeber oder beim Tierbetreuer statt.

1.3 Es werden nur Hunde aufgenommen, die über einen guten Grundgehorsam verfügen und kein aggressives oder asoziales Verhalten zeigen.

1.4 Bei einem Abschluss sind diese Geschäftsbedingungen verbindlich und zählen auch für jeden Folgeauftrag. Dem Tierbetreuer steht es frei, die Geschäftsbedingungen sowie die Preise jederzeit anzupassen, verpflichtet sich aber, alle Auftraggeber darauf aufmerksam zu machen.

1.5 Vertragsrücktritte von Seiten des Auftraggebers sind unter Berücksichtigung folgender Annullierungsgebühren jederzeit möglich:

Tagesbetreuung: vor Betreuungsbeginn bis 24h gratis. Ohne rechtzeitige Absage 100% der Vertragssumme.

Ferienbetreuung: vor Betreuungsbeginn bis 14Tage gratis, bis 7 Tage 50% unter 7 Tage 75% der Vertragssumme. Ohne Absage 100% der Vertragssumme.

1.6 Es gelten die Öffnungszeiten und Preise der Website www.hunde-leben-winter.ch

2. Gesundheitszustand

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass sein Tier frei von Krankheiten und Parasiten ist, welche auf Menschen oder Tiere übertragbar sind.

Der Auftraggeber bestätigt das Tierdatenblatt wahrheitsgetreu ausgefüllt und alle zusätzlichen notwendigen Informationen dem Tierbetreuer mitgeteilt zu haben.

Bei Fehlinformationen, die möglicherweise zur Schädigung des Tieres oder anderer Tiere/Menschen führen kann, trägt der Auftraggeber die Konsequenzen und Kosten.

2.2 Zeigt das Tier während der Betreuung Krankheitssymptome, wird der Auftraggeber sofort verständigt. Bei nicht Erreichen des Auftraggebers und evtl. Verschlechterung des Gesundheitszustands ist der Tierbetreuer nach bestem Wissen und Gewissen befugt, den Tierarzt aufzusuchen und auf Kosten des Auftraggebers die Behandlung wie vom Tierarzt vorgeschlagen zu veranlassen.

2.3 Kranke Tiere dürfen nicht in die Tagesbetreuung gebracht werden. Der Tierbetreuer muss vorab informiert werden und die Lage wird zusammen besprochen.

3. Haftung

3.1 Die Tiere werden vorwiegend in Gruppen gehalten, der Tierhalter wurde über dies informiert und ist sich der Risiken bewusst.

3.2 Trotz sorgfältiger Betreuung kann es geschehen, dass ein Tier zu Schaden kommt. Sofern dem Tierbetreuer kein grobfahrlässiges Verhalten oder die Verletzung seiner Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.

Der Auftraggeber wird sofort informiert. Der Tierbetreuer ist berechtigt, den Tierarzt zu konsultieren und die Behandlung nach Anraten auf Kosten des Tierhalters durchzuführen. (Verursacherprinzip)

3.3 Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier an Mobiliar, anderen Tieren oder Menschen verursacht.

4. Fotos und Filme / Datenschutz

4.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das Foto- und Filmaufnahmen seines Tieres während der Betreuung gemacht werden und evtl. veröffentlicht werden.

4.2 Die Daten der Tiere werden nur in Notfällen an Tierarzt, Polizei oder dem Veterinäramt weitergegeben.

5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

5.1 Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, Gerichtsstand Domizil Firmensitz Hunde-Leben Winter

6. Schlusssatz

6.1 Alles hier nicht erwähnte finden Sie entweder auf der Website www.hunde-leben-winter.ch oder kann direkt angefragt werden.